Arbeitsrecht: Schadensersatz bei Mobbing
Mittwoch, den 13. September 2006 Wird der Leidensdruck durch Mobbing zu hoch, kann es auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten passieren: Der betroffene Mitarbeiter kündigt seine Festanstellung. Bei nachweisbarem Mobbing hat das Opfer einen uneingeschränkten Schadensersatzanspruch – so das Landesarbeitsgericht Hessen in Darmstadt.
Verhandelt wurde der Fall eines 53-Jährigen, der als kaufmännischer Leiter angestellt war. Nachdem er von einem weiteren Mitarbeiter […]