Arbeitslosengeld II steht auch Abendschülern zu
Freitag, den 16. Februar 2007 Arbeitslose haben Recht auf Weiterbildung.
Auch wenn ein Arbeitssuchender eine Abendschule besucht, muss das Arbeitsamt weiter Unterstützung zahlen.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die einen Schulabschluss in der Abendschule nachholen, haben nach einem Aachener Urteil unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Weiterzahlung. Das Ergebnis der Eilentscheidung teilte das Sozialgericht mit.
Geklagt hatte ein 33-jähriger Arbeitssuchender aus Aachen, dem die Unterstützung gestrichen […]