Jugendhilfe: Volle Leistung nach Hartz-IV-Gesetzen
Dienstag, den 20. März 2007 Gericht erklärt bisherige Praxis für rechtswidrig
Jugendliche, die nicht mehr bei ihren Eltern leben und vom Jugendamt betreut werden, haben Anspruch auf volle Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden und damit zu Gunsten einer 21-jährigen Klägerin geurteilt. Das Bezirksamt Pankow muss der jungen Frau für mehrere Monate rückwirkend Geld nachzahlen. Die alte Zahlungsweise ist […]