Kinderbekleidung muss vom ALG II bezahlt werden
Sonntag, den 22. April 2007 Kinderbekleidung und Kindergartenbedarf müssen vom Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bezahlt werden. Einmalzahlungen, die den Bedarf decken, sind nicht mehr vorgesehen. Das bestätigte jetzt die 16. Kammer des Sozialgerichtes in Wiesbaden – das Urteil (Az.: S 16 AS 89/07 ER ) ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Damit lehnt es einen Eilantrag ab, den eine Familie aus Wiesbaden […]