Darlehensschuld kein Grund für mehr ALG II
Donnerstag, den 17. Mai 2007Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf mehr Geld, nur weil sie einen Kredit aufgenommen haben und die Tilgungszahlungen sonst nicht leisten können. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel von Mittwoch hervor. In dem vorliegenden Fall hatte der arbeitslose 57-jährige Kläger 2002 noch vor Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform einen Kredit in Höhe von 9.000 […]