Eingliederungsvereinbarung ersetzt Rechtsbelehrung nicht
Sonntag, den 15. Juli 2007 Versäumt ein Arbeitsloser ein Vorstellungsgespräch, darf das Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht mit dem allgemeinen Hinweis auf einen Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung gekürzt werden. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht und ordnete damit in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage eines Hilfebedürftigen gegen den ALG-II-Kürzungsbescheid an.
Im entschiedenen Fall hatte der klagende Arbeitslose am 10. […]