Kühlschrank gehört für einen Bezieher von Arbeitslosengeld-II zur notwendigen Ausstattung seines Haushalts
Donnerstag, den 5. Juli 2007Nach Ansicht des Sozialgerichts Hamburg, Beschluss vom 21.06.2007 - S 56 AS 1219/07 ER, gehört ein Kühlschrank auch für einen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur notwendigen Ausstattung des Haushalts. Ein Anspruch auf gesonderte Übernahme der für die Anschaffung des Kühlschrankes entstehenden Kosten besteht nach Ansicht des Gericht auch dann, wenn beim […]