Kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn beide Ehepartner zuvor Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben
Freitag, den 9. November 2007Das BSG hat sich erstmals mit dem Zuschlag zum Arbeitslosengeld II beschäftigt. Der Zuschlag soll Empfängern von Arbeitslosengeld II gewährt werden, die zuvor Arbeitslosengeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III bezogen haben. Unklar war, wie zu verfahren ist, wenn in einer Bedarfsgemeinschaft mehrere Personen Arbeitslosengeld beziehen. Dass BSG entschied in seinem Urteil, […]