Hartz-IV-Verwaltung muss zurück auf Los
Donnerstag, den 20. Dezember 2007 Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV muss komplett neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die „Mischverwaltung“ von Bund und kommunalen Trägern in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Damit ist das Reformwerk in seinem Kern getroffen. Für die Neuregelung hat Karlsruhe eine Frist gesetzt.
Die Betreuung von etwa sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern muss neu geregelt werden. Die […]