Bei Hartz IV auch Anspruch auf Erstattung geringer Fahrtkosten
Montag, den 10. Dezember 2007 Hartz-IV-Empfängern müssen für Pflichttermine bei Sozialbehörden auch geringe Fahrtkosten erstattet werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden.
Die Bundesrichter verwarfen eine “Bagatellgrenze” von sechs Euro, die ein Augsburger Amt analog zu anderen Sozialbehörden eingeführt hatte. Mit dem Hinweis auf diese Grenze war die Forderung eines Empfängers von Arbeitslosengeld II nach Fahrtkosten in […]