Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen Passivrauchens
Freitag, den 11. Mai 2007 Kündigt ein Arbeitnehmer, weil er am Arbeitsplatz dem Passivrauchen ausgesetzt ist und der Arbeitgeber auf Aufforderung keine Abhilfe schafft, darf die Arbeitsagentur keine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängen.
Das entschied das Landessozialgericht Hessen im Fall eines 43-jährigen Arbeitnehmers. In dessen ehemaligen Betrieb durfte mit Zustimmung des Arbeitgebers überall geraucht werden. Eingaben des Arbeitnehmers, […]