ALG-II-Empfänger müssen zuviel gezahltes Geld nicht zurückgeben
Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen in der Regel zu hoch berechnete Leistungen nicht zurückzahlen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden. Die Richter erklärten, ein Hilfsbedürftiger müsse darauf vertrauen können, dass die Arbeitsagenturen und Kommunen das Arbeitslosengeld II korrekt berechneten. Falls die Behörden versehentlich zuviel gezahlt hätten, könnten sie die Leistung nur für die Zukunft neu festlegen. Zurückgeben müsse ein Empfänger das Geld nur, wenn er es sich mit falschen Angaben, durch Drohungen oder Bestechung verschafft habe.
Quelle: www.mdr.de