Anspruch auf ALG II bei eigenem Haushalt im elterlichen Heim

Unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben, wenn sie im elterlichen Heim einen eigenen Haushalt führen. Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem Urteil.

Geklagt hatte eine 23-Jährige, die im Eigenheim der Eltern das Dachgeschoss mit Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie Küchenzeile bewohnt. Die Richter sahen darin keine Bedarfsgemeinschaft, weshalb das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen sei.

“Die im konkreten Einzelfall nachgewiesenen Umstände sprechen dafür, dass die Antragstellerin einen eigenen Haushalt führt”, sagte Richter Michael Schnell. Zudem habe die Frau ihre Kosten für Heizung, Strom und Müllentsorgung selbst bezahlt. In der seit 1. Juli geltenden Fassung des Sozialgesetzbuches gehören zur Bedarfsgemeinschaft auch die im Haushalt lebenden Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Az: S 23 AS 1122/06).
Quelle: http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbraucher/200608300462.html

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