Arbeitslosengeld II für Ich-AG

Selbstständige, die noch den im Sommer 2006 abgeschafften Existenzgründerzuschuss (Ich-AG Förderung) erhalten, können trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung hängt es allerdings vom Wohnort ab, ob die zuständige ARGE das Arbeitslosengeld II voll auszahlen muss oder den Regelsatz mit dem Existenzgründerzuschuss verrechnen darf.

So entschied das Sozialgericht Berlin, dass der Zuschuss als Einkommen zu werten sei und daher mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden müsse. Dabei sei es nicht zulässig, den Existenzgründungszuschuss mit Verlusten aus der selbständigen Tätigkeit zu verrechnen.
Beschluss vom 18. November 2006, AZ: S 66 AS 9450/06 ER

Ganz anders urteilte das Hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Fall. Während das Arbeitslosengeld II den Lebensunterhalt sichern solle, sei der Existenzgründungszuschuss ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Förderung der Selbstständigkeit. Der Zuschuss wäre sinnlos, wenn er als Einkommen angerechnet würde. Daher müsse er zusätzlich zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Miet-/Heizkostenübernahme) gezahlt werden.
Beschluss veröffentlicht am 20. Dezember 2006, AZ: L 7 AS 168/06 ER

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