Arbeitslosengeld II steht auch Abendschülern zu
Arbeitslose haben Recht auf Weiterbildung.
Auch wenn ein Arbeitssuchender eine Abendschule besucht, muss das Arbeitsamt weiter Unterstützung zahlen.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die einen Schulabschluss in der Abendschule nachholen, haben nach einem Aachener Urteil unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Weiterzahlung. Das Ergebnis der Eilentscheidung teilte das Sozialgericht mit.
Geklagt hatte ein 33-jähriger Arbeitssuchender aus Aachen, dem die Unterstützung gestrichen wurde. Der gelernte Friseur und Bäcker ist seit vier Jahren arbeitslos und Ein-Euro-Jobber. Nach der Arbeit wollte er in einer Abendschule den Realschulabschluss nachholen. Die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt für die Grundsicherung von Arbeitslosen (Arge) hatte die Zahlung mit der Begründung abgelehnt, der Mann könne grundsätzlich Bafög beantragen. Die Stadt hatte ihrerseits die Bafög-Zahlung abgelehnt, weil der Betroffene die Altersobergrenze von 30 Jahren überschreite. Das Gericht stellte dagegen fest, dass dem Mann Arbeitslosengeld zustehe.
AZ S 15 AS 19/07 ER