Bund und Länder hadern mit Hartz IV Panne
Ein unscheinbarer Satz im Sozialgesetzbuch sorgt bei den Kommunen für Aufregung. Eine neue Gesetzesvorschrift zur Wohnkosten-Erstattung erweist sich als undurchführbar – den Jobcentern droht eine Überlastung, die Kommunen bangen um ihr Geld. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Fachleute von einer echten Panne.
Die Passage lautet: „Bei der Erstattung der Bundesbeteiligung ist der Zeitraum maßgeblich, für den die (…) Leistungen erbracht wurden.“ Geschrieben steht er in einem zum 1. Januar neu gefassten Paragraphen über den finanziellen Anteil, den der Bund den Kommunen für Unterkunftskosten ihrer Hartz-IV-Bezieher erstattet. Praktisch droht den Jobcentern damit, dass sie sich vor lauter Abrechnungsbürokratie kaum noch um die Hilfe für Langzeitarbeitslose kümmern können. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Fachleute von einer echten Panne, die dem Gesetzgeber in der Weihnachtszeit unterlaufen sei.
Die Regelung gibt den Kommunen und ihren Jobcentern ein neues Verfahren vor, um Unterkunftskosten abzurechnen: Bisher wurden in jeder Kommune monatlich die betreffenden Ausgaben addiert und dann über die Landesregierung anteilig dem Bund in Rechnung gestellt. Nun fordert das Gesetz aber, alle Einzelbuchungen ihrem Ursprungsjahr zuzuordnen. Damit müssten die Jobcenter zum Beispiel alle im Frühjahr 2007 auflaufenden Heizkostenabrechnungen für Hartz-IV-Haushalte termingerecht in das Jahr 2006 zurückbuchen. Die Computersoftware gibt das aber nicht her. Daher ließe sich die Vorgabe vorerst nur dadurch erfüllen, dass die Jobcenter-Mitarbeiter alle Einzelrechnungen von Hand überprüfen und richtig verbuchen.
„Das wäre geradezu ein Wahnsinn“, sagte etwa Josef Ludwig, Geschäftsführer des Jobcenters Köln, dessen Träger die Stadt und die örtliche Arbeitsagentur sind, dem Handelsblatt. Köln gilt weithin als Muster eines gut organisierten Jobcenters. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigt das Problem: Zwar stünden die gefragten Daten theoretisch in der BA-Software „A2LL“ zur Verfügung, erläuterte ein Sprecher. Doch gebe es keine Funktion, um die Daten für den gefragten Zweck abzurufen. Die BA-Software sei nun einmal nicht als Abrechnungssystem für Unterkunftskosten konzipiert, da dies Angelegenheit der Kommunen sei. In der Tat fließt die fragliche Bundesbeteiligung – 2006 waren dies insgesamt vier Mrd. Euro – nicht der Bundesagentur, sondern den Kommunen zu.
Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hat bereits bei Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) Alarm geschlagen. „Beispielsweise müssten für eine korrekte Abrechnung allein bei der Stadt Stuttgart monatlich über 22 000 Fälle überprüft werden“, schreibt sie in einem dem Handelsblatt vorliegenden Brief an Müntefering. „Ich bitte Sie daher um eine rasche Lösung dieses bundesweiten Problems.“
Dass dieses Problem überhaupt entstehen konnte, hat mit der ohnehin schwierigen Vorgeschichte der Neuregelung zu tun. Deren eigentliches Ziel war es, den Bundesanteil an den kommunalen Hartz-IV-Kosten von bisher 29,1 Prozent zu verändern. Zunächst hatten Müntefering und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) diesen Anteil für die Zeit ab 2007 absenken wollen. Doch die Länder setzten auf Basis früherer gesetzlicher Zusagen des Bundes am Ende eine differenzierte Anhebung durch: Nach neuem Recht stehen den Kommunen in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent als Erstattung zu, denen in Baden-Württemberg 35,2 Prozent und allen übrigen 31,2 Prozent. Auch dieser Teil der Regelung hatte vor Weihnachten schon für Wirbel gesorgt, da Bund und Länder ein Veto des Bundespräsidenten fürchten mussten: Die länderbezogene Differenzierung gilt als verfassungsrechtlich kritischer Nebenfinanzausgleich. Letztlich wurde das Gesetz aber am 30. Dezember ohne Beanstandung verkündet.
Das neue Erstattungsverfahren mit zeitgenauer Einzelabrechnung sollte dem Bund bei alledem zumindest einen geringfügigen Vorteil sichern: Denn konkret sollte es dazu führen, dass die Kommunen auch für verspätet eintreffende Rechnungen aus dem Jahr 2006 nur die alte Kostenquote von 29,1 Prozent geltend machen können und nicht die neue, höhere Quote. Im Extremfall könnte sich Müntefering nun aber sogar darauf versteifen, dass er gar kein Geld bezahlt, bis Länder und Kommunen korrekte Abrechnungen vorlegen.
Dazu soll es allerdings erst einmal nicht kommen: Am Mittwoch sicherte das Ministerium kurzfristig in einem internen Schreiben zu, dass „die geltend gemachten Leistungen vom Bund unter Vorbehalt erstattet“ würden. Weiter heißt es dort: „Der Bund und die Länder werden schnellstmöglich eine verwaltungspraktikable Lösung erarbeiten.“
Unklar bleibt freilich bis auf weiteres, wie eine solche Lösung gelingen könnte, ohne die umstrittene Vorschrift in einem neuen, aufwändigen Gesetzgebungsverfahren nachträglich zu ändern. Noch vor wenigen Tagen hatten Münteferings Beamte in einem internen Schreiben festgestellt: Die gesetzliche Vorgabe sei „eindeutig und lässt keinen Spielraum für Interpretationen“.
Quelle: Handelsblatt