Bundessozialgericht stärkt Rechte arbeitsloser Hausbesitzer

Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. So darf ein Empfänger von Arbeitslosengeld II sein Haus behalten, wenn dieses nicht sofort verwertbar ist. Der 14. Senat urteilte, dass die Behörden ALG II nur dann kürzen dürfen, wenn der Arbeitslose sein Vermögen auch tatsächlich zu Geld machen kann - etwa ein teures Auto, Bargeld oder ein Haus.

Im konkreten Fall ging es um einen arbeitslosen Hausbesitzer aus Nördlingen in Bayern. Weil seine Mutter lebenslanges Wohnrecht hat, kann das Haus nicht vermietet oder verkauft werden. Die Behörden wollten Hartz IV nur als Darlehen gewähren, weil der Mann sein Haus nach dem Tod der 86 Jahre alten Mutter verkaufen könnte. Die Richter sahen das anders: Weil der Tod der Mutter nicht absehbar sei, müsse dem Mann das Arbeitslosengeld II gezahlt werden. (Az.: B 14/7b AS 46/06 R)
Quelle: SWR.de

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