Ein Jahr nach der Ich-AG - Aufschwung ohne Gründer

Die Ich-AG ist seit einem Jahr arbeitsmarktpolitische Geschichte. Zum 1. August 2006 wurde das Instrument, das neben dem Arbeitslosengeld II als Kernstück der Hartz-Reformen galt, durch den Gründungszuschuss abgelöst.
Doch der setzt sich nur schleppend durch: Gerade einmal 65 000 Arbeitslose haben den Zuschuss in den ersten acht Monaten in Anspruch genommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 machten sich allein 150 000 Arbeitslose als Ich-AG selbstständig, weitere 100 000 starteten mit Überbrückungsgeld, das es mittlerweile ebenfalls nicht mehr gibt.

Weniger Gründungen „aus der Not heraus“

Auch der „Gründerreport 2007“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) registriert diese Entwicklung. Bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) meldeten sich 2006 rund 20 Prozent weniger Existenzgründer wegen einer Stellungnahme, die sie zur Beantragung von Fördergeldern bei der Arbeitsagentur benötigen. Die Kammern selbst führen den Abwärtstrend einerseits darauf zurück, dass im Aufschwung immer mehr Arbeitslose eine Festanstellung finden und Existenzgründungen „aus der Not heraus“ seltener werden. Andererseits habe die deutliche Verschärfung der Förderbedingungen durch die Abschaffung der Ich-AG das Interesse an Gründungen sinken lassen.

Für wen lohnt der Gründungszuschuss?

Tatsächlich ist der Gründungszuschuss vor allem für Arbeitslose mit niedrigem Arbeitslosengeldanspruch weniger attraktiv als der alte Existenzgründerzuschuss. Die Förderung bei der Ich-AG summierte sich unabhängig von Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs über den Gesamtzeitraum von drei Jahren auf 14 400 Euro.

Beim Gründungszuschuss gibt es neun Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Sind die neun Monate vorbei, zahlt die Arbeitsagentur unter Umständen diese Pauschale für weitere sechs Monate. Außerdem wird die Förderdauer mit dem bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I verrechnet. Wer als Selbstständiger scheitert, muss anschließend Hartz IV beantragen. Bei der Ich-AG und auch beim Überbrückungsgeld blieb in vielen Fällen die Rückkehr zum Arbeitslosengeld I möglich.

Experten geben Ich-AG gute Noten

Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist damit erreicht: Arbeitslose können den Gründungszuschuss nicht einfach wie die Ich-AG-Förderung mitnehmen, um sich nach dem Ende einer halbherzig verfolgten Unternehmertätigkeit wieder arbeitslos zu melden. Doch gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Umstellung dem Arbeitsmarkt geschadet hat.
So können ausgerechnet die Arbeitsmarktforscher der Bundesagentur für Arbeit, deren Haushalt durch Abschaffung der Ich-AG entlastet wurde, die Kehrtwende nicht nachvollziehen. Das Aus für Überbrückungsgeld und Existenzgründerzuschuss lasse sich „zumindest nach bisherigem Erkenntnisstand nicht mit Erfolglosigkeit begründen“, lautet das vorsichtig formulierte, aber eindeutige Fazit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Insbesondere die Ich-AG habe „eine Wirkung entfaltet, die in keiner Weise vorhergesehen wurde“ und zähle damit „zu den erfolgreichen Ansätzen unter den Hartz-Reformen“.

Die Forscher begründen diese Einschätzung sowohl mit positiven Arbeitsmarkteffekten als auch den vergleichsweise niedrigen Kosten der Förderprogramme. Eine breit angelegte Studie zur beruflichen Situation von Existenzgründern ergab, dass auch zweieinhalb Jahre nach der Gründung die weitaus meisten Ich-AGs noch immer existierten – obwohl der staatliche Zuschuss im dritten Förderjahr nur noch 240 Euro beträgt. Die Selbstständigenquote erreichte bei den Männern über 70 Prozent (Ostdeutschland: 81 Prozent) und bei den Frauen bundesweit gut 74 Prozent. Demgegenüber waren nur zwischen sieben und 13 Prozent der Geförderten wieder auf Jobsuche, die übrigen wechselten zumeist in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Die Bilanz für das Überbrückungsgeld fällt ebenfalls positiv aus. Nur etwa jeder zehnte Gründer war nach Ablauf von zweieinhalb Jahren wieder arbeitslos gemeldet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Überbrückungsgeld nur für sechs Monate gezahlt wurde.

Kosten waren eher gering

Auch die Kritik an den hohen Kosten der Förderprogramme wollen die Forscher so nicht stehen lassen. Denn den Ausgaben für Ich-AG und Überbrückungsgeld müssten mit den Einsparungen durch verkürzte Arbeitslosigkeit und damit niedrigere Arbeitslosengeldzahlungen verrechnet werden. Unter dem Strich habe die Arbeitsagentur bei der Ich-AG zwischen 5400 Euro für Gründer im Westen und 8100 Euro für Gründerinnen im Osten draufgezahlt. Allerdings entspreche dies auf die gesamte Förderdauer umgerechnet lediglich zwischen 200 und 290 Euro monatlich. Diese Summen seien im Vergleich zu den Kosten anderer Arbeitsmarktprogramme „gering“, so das IAB. Beim Überbrückungsgeld ergebe sich per Saldo sogar ein Überschuss. Im Westen haben die Arbeitsagenturen demnach fast 2.900 Euro je Gründer gespart, im Osten immerhin 1500 Euro.

Die Auswirkungen der Ich-AG auf die Hartz-IV-Statistik sind in der Berechnung des IAB nicht berücksichtigt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine erhebliche Zahl von Langzeitarbeitslosen nunmehr Arbeitslosengeld II bezieht, statt den Aufbau einer geförderten Selbstständigkeit zu wagen. Und auch als Arbeitgeber fallen die Ich-AGs weg: Immerhin jede zehnte hatte noch mindestens einen Mitarbeiter neben dem Gründer.
Quelle: Focus

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