Hartz 4: Kosten für Klassenfahrt müssen voll übernommen werden
Jobcenter müssen die kompletten Klassenfahrt-Kosten für Schüler bezahlen, deren Eltern Arbeitslosengeld Zwei bekommen. Das hat das Sozialgericht Schleswig in einem Eilbeschluss entschieden. Im konkreten Fall wollte ein Mädchen mit ihrer Klasse zum Schulabschluss an den Gardasee fahren. Die Reise kostete 308 Euro. Das Jobcenter wollte nur 200 Euro übernehmen. Es berief sich dabei auf einen Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel, in dem dieser Höchstsatz festgelegt wurde. Das Gericht erklärte diesen Passus für nichtig. Das Sozialgesetzbuch schreibe die volle Kostenübernahme vor.
Aktenzeichen: Sozialgericht Schleswig S 6 AS 556/06 ER