Hartz IV: Anspruch auf Wassergeld

Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel. Der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Menschen liegt bei 127 Litern am Tag. Da die Klägerin kein Auto und keinen Garten hat und auch kein Kleingewerbe betreibt, ist ein täglicher Wasserverbrauch von 108,5 Litern angemessen.
SG Gießen, Urteil vom 13.10.2006, Az. S 25 AS 420/05

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