Jugendhilfe: Volle Leistung nach Hartz-IV-Gesetzen
Gericht erklärt bisherige Praxis für rechtswidrig
Jugendliche, die nicht mehr bei ihren Eltern leben und vom Jugendamt betreut werden, haben Anspruch auf volle Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden und damit zu Gunsten einer 21-jährigen Klägerin geurteilt. Das Bezirksamt Pankow muss der jungen Frau für mehrere Monate rückwirkend Geld nachzahlen. Die alte Zahlungsweise ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Gegen dieses Urteil kann die Senatsbildungsbehörde Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Jugendliche, die in eigenen Wohnungen oder in betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten direkt von den Jugendämtern Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Unterstützung orientiert sich an den Hartz-IV-Gesetzen. Statt des üblichen Regelsatzes von monatlich 345 Euro für Alleinlebende wurden ihnen bisher jedoch nur 305 Euro pro Monat berechnet. Diese Summe reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Quelle: www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/638281.html