Untermieter für Hartz-IV-Empfänger zumutbar
Gemeinden können von Hartz-IV-Empfängern verlangen, dass sie Teile ihrer Wohnung untervermieten, um die Mietkosten zu senken. Das hat das Hessische Landessozialgerichts in Damstatt entschieden.
Diese Forderung ist auch dann nicht unzumutbar, wenn der Arbeitslose sich Bad und Küche mit dem Untermieter teilen müsste. Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg, der in einer 90- Quadratmeter-Wohnung lebte.
Aktenzeichen: AZ L 7 AS 126/06 ER