Zwang zur Frührente bei Hartz-IV

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Menschen die nach dem 31. Dezember dieses Jahres das 58. Lebensjahr vollenden zum frühstmöglichen Zeitpunkt ihre Rente bei Hartz IV-Bezug mit erheblichen Abschlägen in Anspruch nehmen. Dies gehe aus einer Antwort einer kleinen Anfrage der Linksfraktion hervor, so die Bundestagsfraktion. Die Linksfraktion kritisierte die Absicht der Bundesregierung und sprach von Schönfärberei der Statistikzahlen und vorprogrammierter Alterarmut.

Mit Beginn des Jahres 2008 soll die sogenannte 58-Regelung wegfallen, wonach erwerbslose Menschen sich nicht mehr bewerben zu brauchen, aber auch gleichzeitig keine Vermittlungsvorschläge mehr von den Arbeitsbehörden bekommen. Jedoch ist bei dieser Regelung kein Zwang zum früheren Rentenbeginn mit Abschlägen möglich.

Der der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst erklärte dazu gestern: „Damit widerspricht die Bundesregierung nicht nur ihren eigenen Erklärungen, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zwingend notwendig ist. Vielmehr werden die Kosten steigender Erwerbslosigkeit infolge der Rente ab 67 auf die Erwerbslosen abgewälzt, die bis zu 14,4 Prozent Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen. Dass dies für die Betroffenen Altersarmut bedeutet, ist offensichtlich. Hier offenbart die Bundesregierung, dass es bei der Einführung von Hartz IV nur darum ging, die Ausgaben für Erwerbslose deutlich zu senken, und nicht darum, ihnen eine wirkliche Chance auf einen Arbeitsplatz zu bieten.“

Erwerbsloseninitiativen berichten, dass auch schon jetzt Hartz IV-Empfänger durch Leistungsverzögerungen oder absurden Schikanen dazu genötigt werden, zum frühstmöglichen Zeitpunkt die Rente mit erheblichen Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Quelle: pr-sozial

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